Ab- und neu anmelden statt ummelden?

picture-imp @, Freitag, 21.09.2007 (vor 6034 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke für deine Tipps!

Was heißt eigentlich "sie dürfen nur nicht im Sinne des Melderechts als Nebenwohnung genutzt werden"> Sobald die Wohnung bestimmte Voraussetzungen erfüllt (im Normalfall Küche, Bad und Toilette hat), ist doch eigentlich unerheblich, ob ich sie auch zum Wohnen oder Schlafen tatsächlich auch benutze. Sonst könnte ja jeder einfach beaupten, was er will, hinsichtlich der Nutzung.

Okay, die Anmeldung zum 1. ist nun mal schon gemacht. Damals wusste ich von alldem noch nichts. Du meinst also, ich sollte die neue Wohnung dann erst einen Monat (und ein paar Tage) nach Mietbeginn anmelden (bei Rückfrage mit Hinweis auf Renovierung)> Hmm, wird das kontrolliert, ob man schon früher eingezogen ist> ;-)

Nochmal nachgehakt: Man kann "ggf. bei der neuen Veranlagung den Rechtsweg beschreiten." Was genau soll das bringen>

Viele Grüße
Patrick


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