Ab- und neu anmelden statt ummelden?

picture-imp @, Freitag, 21.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

also, wenn ich soweit gehen muss, vor dem Finanzgericht zu klagen, dann zahle ich womöglich am Ende mehr Gerichtskosten als Zweitwohnungssteuer, zumal es noch nicht sicher ist, wie lange ich hier bleibe.

Was mich noch etwas irritiert, ist Zeile 27 auf der Zweitwohnungssteuererklärung:

Keine Steuerpflicht, weil
[] die Wohnung nicht mit [] Küche/Kochnische, [] Waschraum oder [] Toilette ausgestattet ist.

Wenn das Voraussetzungen für die Nebenwohnung sind, müssten sie doch eigentlich auch für die Hauptwohnung gelten, was bei einem Zimmer im elterlichen Haus ja nicht gegeben ist, da dieser Teil ja nicht zum eigenen Wohnraum gehört.

Okay, aber so wie du das schreibst, zieht diese Argumentation in Berlin ja wohl nicht. Dann muss ich doch wieder Plan A versuchen mit ab- und anmelden. Eine Dauerlösung ist das zwar auch nicht, aber es wäre wenigstens ein weiteres Jahr Ruhe, wenn es klappt.

Trotzdem nochmal zu Recht und Gesetz:

BlnZwStG §1 Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer.

Komisch, die Zweitwohnung muss man inne haben, aber die Erstwohnung nicht>

BVerfGE 65, 325 vom 6. Dezember 1983 (2 BvR 1275/79), Absatz 39:
Der durch die Zweitwohnungssteuer erfaßte Sachverhalt werde [...] durch das Innehaben von mehr als einer Wohnung, durch die Gesamtheit von Erst- und Zweitwohnung gebildet. Erst und Zweitwohnung zusammen bildeten den überdurchschnittlichen Wohnraumaufwand. Das Charakteristikum der Zweitwohnungssteuer liege darin, daß Wohnraum deshalb besteuert werde, weil der Inhaber des Wohnraums auswärts weiteren Wohnraum unterhalte.

Wann genau "unterhält" man denn Wohnraum>

OVG Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 6 B 11579/06.OVG) vom 29. Januar 2007:
a) Denn wenn nach der Vorstellung des Satzungsgebers Gegenstand der Steuererhebung das Innehaben einer Zweitwohnung ist, dann gehört schon aus Gründen der begrifflichen Logik zum Steuertatbestand hinzu, dass der Abgabenpflichtige sich zugleich eine Erstwohnung leistet.

"Leistet", das ist ja auch mal wieder wischiwaschi ausgedrückt. Heißt das nun, dass man die Erstwohnung bezahlt> Dass sich Juristen aber auch nicht verständlich ausdrücken können! :-(


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