Ab- und neu anmelden statt ummelden?

picture-imp @, Freitag, 21.09.2007 (vor 6086 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

nun ja, es handelt sich bei mir jedenfalls um eine Nebenwohnung, die steuerpflichtig ist.

Was ist eigentlich entscheidend für die Zweitwohnungssteuer, das Bezugsdatum der Wohnung, der Mietbeginn laut Mietvertrag oder das Anmeldedatum beim Bürgeramt> Mein Mietvertrag begann nämlich zum 15. eines Monats, angemeldet habe ich mich aber schon zum Monatsanfang. Ich konnte auch schon zum 1. in die Wohnung einziehen, obwohl mein Vertag erst zum 15. ausgestellt war. Muss ich nun den 1. oder den 15. angeben>

Zum Ummelden habe ich mir das so gedacht: Ich melde mich ein paar Tage vor Monatsende ab und ein paar Tage nach dem Monatsanfang des darauffolgenden Monats unter der neuen Adresse nach dem Umzug dann neu an. Es lägen dann eben nur ein paar Tage wohnungsfreie Zeit in Berlin vor.

Danke schon mal für die Auskunft.

Patrick


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