Ab- und neu anmelden statt ummelden?

Christian @, Freitag, 21.09.2007 (vor 6055 Tagen) @ picture-imp

Halo Patrick,
na gut, die Wohnungseigenschaft wäre damit geklärt.
Nach dem Berliner ZWStG ist entscheidend für eine „Zweitwohnung“, dass sie „als Nebenwohnung“ im Sinne des Melderechts dient - d.h. entscheidend ist das Anmeldedatum. Der Mietvertrag spielt im Prinzip überhaupt keine Rolle - entscheidend ist ausschließlich, dass die Wohnung im Sinne des Melderechts genutzt wird. Das ist ja der Widersinn bei dieser Art von Gesetzen/Satzungen, man kann so viele Wohnungen besitzen/mieten wie man will, sie dürfen nur nicht im Sinne des Melderechts als Nebenwohnung genutzt werden. Artikel 3 Absatz 1 GG lässt grüßen!
Eine Anmeldung zum 1. eines Monats ist allerdings genauso ungeschickt wie eine Abmeldung zum Monatsletzten, denn nach dem Berliner ZWStG rechnet in solchen Fällen jeweils der komplette Monat auf die Zweitwohnungsteuer an.
Was Deine Ideen zum Ummelden angeht, würde ich sicherheitshalber 1 Monat Karenzzeit einschieben - wäre durchaus möglich, wenn z.B. die Wohnung noch renoviert werden muss und Du in der Zeit auswärts wohnst und schläfst. Auf diese Weise hättest Du 3 Monate keine „Zweitwohnung“ in Berlin
Hinweis für andere, die in Berlin (mit anderen Fristen natürlich überall, wo Satzungen an das Melderecht anknüpfen) einen bestandskräftigen Steuerbescheid an der Backe haben, der nicht ganz koscher ist: Dieses Verfahren beendet jeden Steuerbescheid, man hat 1 Jahr Pause und kann dann ggf. bei der neuen Veranlagung den Rechtsweg beschreiten.
Gruß
Christian


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