ZWS in Wuppertal
Wuppertal erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Wuppertal
Befreiung
Die Satzung der Wuppertal sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Verfügung gestellt werden
- Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zu Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt werden
- Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen)
- Räume zum Zwecke des Strafvollzugs
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