Weimar erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 13% (effektiv 13%).
Die Satzung der Weimar sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Letzte Änderung: 05.06.2015