ZWS in Weimar

Weimar erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2002. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 13% (effektiv 13%).

Satzung

Satzung von Weimar

Befreiung

Die Satzung der Weimar sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Pflegeheime
  • Frauenhäuser
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage

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Letzte Änderung: 05.06.2015