Melderecht und Zweitwohnungssteuer
Die Zweitwohnungssteuersatzungen verweisen regelmäßig für die Beurteilung, ob eine Wohnung der Zweitwohnungssteuer unterliegt, auf den melderechtlichen Status.
Vielfach nehmen Arbeitnehmer am Arbeitsort eine Wohnung und begründen steuerlich eine doppelte haushaltsführung, weil der Weg zwischen Wohnung am Heimatort und dem Arbeitsort zu weit ist. Wenn der Arbeitnehmer sich am Arbeitsort dann mit Nebenwohnung anmeldet, obgleich sich der überwiegende Aufenthalt aufgrund Berufstätigkeit jedoch am Arbeitsort befindet und die dortige Wohnung melderechtlich eigentlich Hauptwohnung sein müsste, wird der Arbeitnehmer mit der Zweitwohnungssteuer belastet. Für die Zweitwohnungssteuer ist der melderechtliche Status bindend.
Eine rückwirkende Korrektur des melderechtlichen Status zu einer Hauptwohnung am Arbeitsort ist offenbar nicht möglich. Daher sollte man darauf achten, dass am Arbeitsort, an dem Zweitwohnungssteuer erhoben wird, möglichst die Hauptwohnung liegt. Dies würde ja auch regelmäßig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Fraglich ist aber, ob das Meldeamt nicht die Anmeldung einer Nebenwohnung am Arbeitsort hätte ablehnen müssen, weil eine Nebenwohnung melderechtlich wegen des überwiegenden Aufenthalts gar nicht zulässig ist.Aber das dürfte nun dem Arbeitnehmer und per Zweitwohnungssteuergesetz Steuerpflichtigem auch nicht helfen. Dieser muss folglich zahlen, auch wenn die formal angemeldete Nebenwohnung eigentlich Hauptwohnung ist.
Wenn der Arbeitnehmer seine Wohnung am Arbeitsort entegen den melderechtlichen Vorschriften gar nicht angemeldet hat, wird das Finanzamt trotzdem diese Wohnung als Nebenwohnung behandeln, wenn irgendwo anders im Bundesgebiet bereits eine weitere Wohnung besteht. Aus der Zweitwohnungssteuerfalle kommt man auch dann nicht heraus.
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Andreas,
23.05.2013
- Melderecht und Zweitwohnungsteuer - Alfred, 23.05.2013
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Alfred,
23.05.2013
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Andreas,
23.05.2013
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- Melderecht und Zweitwohnungssteuer - Rebell, 23.05.2013
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23.05.2013
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25.07.2013
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- Melderecht und Zweitwohnungssteuer - Himbim13, 05.08.2013