Doppelte Haushaltsführung, Melderecht und Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Donnerstag, 25.07.2013 (vor 4187 Tagen) @ fischkopp

Deine Entscheidung in allen Ehren. Aber welche Wohnung als Hauptwohnung anzusehen ist, bestimmt das Einwohnermeldeamt. Fraglich, ob die Hamburger da mitspielen. Zudem sind Deine Bedenken hinsichtlich der doppelten HH-Führung vermutlich unnötig

Hier mal drei Urteile des BFH zu diesem Thema – am hilfreichsten dürfte das vom 9.8. sein
BFH Urteil vom 24.05.2007 - VI R 47/03
BFH Urteil vom 14.06.2007 - VI R 60/05
BFH Urteil vom 09.08.2007 - VI R 10/06


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