Doppelte Haushaltsführung, Melderecht und Zweitwohnungsteuer
Deine Entscheidung in allen Ehren. Aber welche Wohnung als Hauptwohnung anzusehen ist, bestimmt das Einwohnermeldeamt. Fraglich, ob die Hamburger da mitspielen. Zudem sind Deine Bedenken hinsichtlich der doppelten HH-Führung vermutlich unnötig
Hier mal drei Urteile des BFH zu diesem Thema – am hilfreichsten dürfte das vom 9.8. sein
BFH Urteil vom 24.05.2007 - VI R 47/03
BFH Urteil vom 14.06.2007 - VI R 60/05
BFH Urteil vom 09.08.2007 - VI R 10/06
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Andreas,
23.05.2013
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- Melderecht und Zweitwohnungssteuer - Himbim13, 05.08.2013