Melderecht und Zweitwohnungssteuer
Danke, Alfred. Ich bin voll Deiner Auffassung. Allerdings bin ich nicht sicher, ob die Ämter sich dem anschließen.
Ich werde mich nach reichlicher Überlegung für eine Anmeldung einer Zweitwohnung in HH entscheiden. Den befürchteten streit mit dem Finanzamt, was denn nun haupt- und nebenwohnung betrifft, mag ich nicht haben. Also akzeptiere ich die zweitwohnsteuer, um die doppelte Haushaltsführung nicht zu riskieren.
Wenn du einen link zu den bfh-entscheidungen in diesen fällen (erwerbszweitwohnung nach EStG und Hauptwohnung nach meldegesetz) hättest, wäre ich Dir dankbar. Habe selbst bei meiner recherche diesen Fall nicht gefunden.
Lg
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Andreas,
23.05.2013
- Melderecht und Zweitwohnungsteuer - Alfred, 23.05.2013
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- Melderecht und Zweitwohnungssteuer - Himbim13, 05.08.2013