Melderecht und Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Freitag, 19.07.2013 (vor 4296 Tagen) @ fischkopp

Im Melderecht gilt der rein quantitativ zeitlich betrachtete vorwiegende Aufenthalt. Deswegen: HW in HH, Nebenwohnung in M-V.
Im Einkommensteuerrecht gilt der Lebensmittelpunkt, der nach Deiner Schilderung in M-V liegt. Die beruflich veranlasste Wohnung in HH ist dann „Erwerbszweitwohnung“. Die doppelte Haushaltsführung müsste, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, vom FA HH anerkannt werden. Dazu gibt es BFH-Entscheidungen.


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