Melderecht und Zweitwohnungssteuer
Im Melderecht gilt der rein quantitativ zeitlich betrachtete vorwiegende Aufenthalt. Deswegen: HW in HH, Nebenwohnung in M-V.
Im Einkommensteuerrecht gilt der Lebensmittelpunkt, der nach Deiner Schilderung in M-V liegt. Die beruflich veranlasste Wohnung in HH ist dann „Erwerbszweitwohnung“. Die doppelte Haushaltsführung müsste, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, vom FA HH anerkannt werden. Dazu gibt es BFH-Entscheidungen.
gesamter Thread:
- Melderecht und Zweitwohnungssteuer -
Andreas,
23.05.2013
- Melderecht und Zweitwohnungsteuer - Alfred, 23.05.2013
- Melderecht und Zweitwohnungssteuer -
Alfred,
23.05.2013
- Melderecht und Zweitwohnungssteuer -
Andreas,
23.05.2013
- Melderecht und Zweitwohnungssteuer - Alfred, 23.05.2013
- Melderecht und Zweitwohnungssteuer - Rebell, 23.05.2013
- Melderecht und Zweitwohnungssteuer -
Andreas,
23.05.2013
- Melderecht und Zweitwohnungssteuer -
fischkopp,
18.07.2013
- Melderecht und Zweitwohnungssteuer -
Alfred,
19.07.2013
- Melderecht und Zweitwohnungssteuer -
fischkopp,
25.07.2013
- Doppelte Haushaltsführung, Melderecht und Zweitwohnungsteuer -
Alfred,
25.07.2013
- Doppelte Haushaltsführung, Melderecht und Zweitwohnungsteuer - fischkopp, 25.07.2013
- Doppelte Haushaltsführung, Melderecht und Zweitwohnungsteuer -
Alfred,
25.07.2013
- Melderecht und Zweitwohnungssteuer -
fischkopp,
25.07.2013
- Melderecht und Zweitwohnungssteuer -
Alfred,
19.07.2013
- Melderecht und Zweitwohnungssteuer - Himbim13, 05.08.2013