Doppelte Haushaltsführung, Melderecht und Zweitwohnungsteuer

fischkopp, Donnerstag, 25.07.2013 (vor 4187 Tagen) @ Alfred

Vielen dank!

Du hast mit den zitierten fällen sehr geholfen. Mein Lebensmittelpunkt gemäß EStG ist nach wie vor in m/v. Dort lebt meine Familie, dort treffen wir Freunde, dort feiern wir und ich bin im Verein.

Also dann doch HH als Hauptwohnung gemäß meldegesetz und dann mal schauen...

Ich schlaf noch mal drüber...:-)


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