Melderecht und Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Donnerstag, 23.05.2013 (vor 4250 Tagen) @ Andreas

Die Vorstellung des FA ist hanebüchen. Eine Hauptwohnung gibt es nur, wenn es auch eine Nebenwohnung gibt (§ 17 MG Berlin). Du bist also, wenn Du Dich in Berlin überhaupt nicht angemeldet hast, am bisherigen Wohnort nicht mit Hauptwohnung (Legaldefinitionen, s.o.) sondern mit alleiniger Wohnung registriert (§ 11 MG Berlin).

Auch § 2 Abs. 6 Berliner Zweitwohnungsteuergesetz besagt nichts anderes.
„Der melderechtliche Status einer Wohnung ist für das zuständige Finanzamt bindend. Wird jedoch eine Wohnung von einer Person bewohnt, die mit dieser Wohnung nicht gemeldet ist, gilt die Wohnung als Nebenwohnung im Sinne dieses Gesetzes, wenn sich die Person wegen dieser Wohnung mit Nebenwohnung zu melden hätte.“

Das FA handelt willkürlich, wenn es entgegen der tatsächlichen Wohnverhältnisse eine Wohnung als Nebenwohnung betrachtet, die faktisch die Erst-(Haupt-)wohnung ist.

Ein Anwalt/Steuerberater ist für das Finanzgericht nicht erforderlich. Da kannst Du Dich selbst vertreten. Springender Punkt dabei ist, dass Du in der Lage bist, den Nachweis für den vorwiegenden Aufenthalt in Berlin zu erbringen. Das dürfte bei einer 5-Tage-Arbeitswoche und einer entsprechenden Entfernung zwischen Berlin und Heimatwohnort nicht allzu schwierig sein.

Deine melderechtlichen Verhältnisse solltest Du - wenn nicht schon geschehen – schleunigst in Ordnung bringen.


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