Melderecht und Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Donnerstag, 23.05.2013 (vor 4250 Tagen) @ Andreas

Aber das dürfte nun dem Arbeitnehmer und per Zweitwohnungssteuergesetz Steuerpflichtigem auch nicht helfen. Dieser muss folglich zahlen, auch wenn die formal angemeldete Nebenwohnung eigentlich Hauptwohnung ist.

Da sind sich BVerwG und BFH möglicherweise nicht ganz einig. Das BVerwG sieht die tatsächlichen Wohnverhältnisse als maßgeblich an. Der BFH ist da etwas zurückhaltender. Für den, der mit Nebenwohnung registriert ist, entsteht immer das Problem, dass er nachweisen muss, dass diese Registrierung falsch ist.
Hier dürfte es wohl um die ZWSt in Berlin, Bremen oder Hamburg gehen – da ist dann die Finanzgerichtsbarkeit - und somit letztlich der BFH – zuständig.


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