Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

Soraya @, Samstag, 03.05.2014 (vor 3639 Tagen) @ René

zum Beitrag Rene

Damit führt sie das Instrument ad absordum. Man ändert einen Bebauungsplan, wenn die Annahmen sich als falsch erwiesen haben oder sich mittlerweile verändert haben. So bekommt das eine Geschmäckle. Auf die Erklärung nach §10(4) BauGB für diese Planänderung bin ich gespannt!
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Hallo hallo liebe eifrigen Forumsteilnehmer, ich verfolge diese Diskussion ein wenig misstrauisch- besonders in Bayern bei der CSU- Übermacht etwas zu erreichen, kann ich mir nicht gut vorstellen. Dazu folgenden passenden Hinweis die meine Befürchtungen schon fast bestätigen. Noch nicht im Amt, hat sich der Neu-gewählte Landrat vom Oberallgäu schon aus dem Fenster gelehnt oder man könnte auch behaupten sein wahres Gesicht gezeigt - gem Bericht in Allgäuer Anzeigeblatt >>
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„Ich schaue nicht ins Gesetzbuch, bevor ich entscheide.“ Sagt Anton Klotz, der neue Landrat des Oberallgäus.
http://www.allgaeuer-anzeigeblatt.de/index.shtml?allgaeuer-anzeigeblatt&press=00000...
Im Grunde haben die Allgäuer Bürger der gesamten Tourismusregion sooo entschieden>
WV-Nr Partei Stimmen Prozent
1 Klotz, Toni ( CSU ) 38.866 54,33%
5 Dr. Prestel, Philipp ( FW OA ) 15.759 22,03%
4 Hitzler, Ulrike ( Grüne ) 7.036 9,84%
2 Hilbert, Jörg ( SPD ) 5.857 8,19%
8 Finger, Michael ( ödp / UB ) 4.022 5,62%
• Stand: 20.03.2014 11:05:26
Warum? Ja diese wussten schon bei der Abgabe ihrer Stimme, das man sich auf den und die CSU- Kandidaten verlassen kann, wenn es um erfolgreichen Tourismus geht, die CSU- Partei sorgt für paradiesische Zustände – ja Bayern ist das einzige Paradies i


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