Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

Soraya @, Sonntag, 25.01.2015 (vor 3378 Tagen) @ Soraya

zum Beitrag Rene

Damit führt sie das Instrument ad absordum. Man ändert einen Bebauungsplan, wenn die Annahmen sich als falsch erwiesen haben oder sich mittlerweile verändert haben. So bekommt das eine Geschmäckle. Auf die Erklärung nach §10(4) BauGB für diese Planänderung bin ich gespannt!
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Hallo Rene möchtest denn die jüngsten Berichte eventuell kommentieren?

Die Bauaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt landesweit gegen Vermieter illegaler Ferienwohnungen. Inzwischen sind an Hunderte Ferienwohnungsbesitzer im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern Bußgeldbescheide ergangen. Viele mussten zahlen, andere gar ihre Unterkünfte schließen – sofern sie in allgemeinen Wohngebieten befinden. Die meisten Bußgeldverfahren (159) wurden im Vorjahr im Landkreis Rostock eröffnet. 31 Vermieter mussten ihre Ferienwohnung aufgeben.
In MV sind bis zu 10 000 Ferienwohnungen mit 40 000 Betten und fünf Millionen Übernachtungen in Gefahr. Das Wirtschaftsministerium will deshalb eine Bundesratsinitiative starten, damit die deutschlandweit geltende Baunutzungsverordnung geändert wird. „Das wird eine Herausforderung“, betont Pressesprecher Gunnar Bauer. In den anderen Bundesländern gäbe es keine so große Anzeige- und Klagewelle wie in MV. Und: Brandenburg sei mit einem ähnlichen Versuch vor zwei Jahren gescheitert.
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Bussgeld-Flut-wegen-illegaler-Ferie...
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Politik/Buergerbeauftragter-kritisi...

Es sei hier die Frage erlaaubt? - Gilt die Bau- Nutzungsverordnung oder wie sollte man diese Thematik sonst noch bewerten ?

Fragen kostet zwar nichts aber die Antworten müssen wohl Politiker dem Volk übermitteln?

Oder stehen die Gerichte über der Politik ?

Das Dummvolk nimmt alles gelassen widerspruchslos hin - die Neidhammel freuen sich - die Betroffenen sind als Minderheit wehrlos?


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