"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Alfred @, Dienstag, 22.09.2015 (vor 3715 Tagen) @ magne

Ganz so einfach wie Rebell e darstellt, ist die Frage nach der Zweitwohnungsteuerpflicht nicht zu beantworten. "Basta" hilft da nicht weiter.

1. Wichtig wäre es, zuerst den Namen der Gemeinde zu kennen, um die Satzung und die Rechtsprechung des Bundeslandes beurteilen zu können.

2. Der Leerstand der Wohnung könnte - zumindest in Köln - eine Rolle spielen.

3. Wenn ich es richtig verstehen, zahlt die Mutter überhaupt keine Miete. Ergo kann es auch keinen Mietvertrag geben.

4. Die Mutter ist bestimmt nicht mit Hauptwohnsitz sondern vermutlich mit alleiniger Wohnung, allenfalls mit Hauptwohnung - registriert.


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