"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Alfred @, Mittwoch, 27.01.2016 (vor 3885 Tagen) @ tamsung

Völlig unabhängig von der Höhe der Miete :
Wohnt ihr denn auch in der Wohnung und seid dort mit Nebenwohnung gemeldet?

Egal was die Gemeinde behauptet: Wenn ihr die Wohnung an euren Sohn vermietet habt, ist der Inhaber der Wohnung und für euch besteht keine Zweitwohnungsteuerpflichti. Ob nun 60 oder 70 oder 100 % der ortsüblichen Miete. - das interessiert das Finanzamt und geht die Gemeinde nichts an. von der Satzung her ist diese unsinnige kommunale Behauptung auch nicht gedeckt.

Meine Bemerkung bezog sich auf einen sehr speziellen Fall, in dem das unentgeltliche Überlassen vom VG Schleswig nicht anerkannt wurde, weil ohne Miete kein Mieter existiert.:-P


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