"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern
Du bist zwar Eigentümerin, aber da du die Wohnung vermietest, hast du sie nicht mehr inne. Folglich solltest du das so angeben. Der Mietvertrag hilft da als Nachweis (aus dem im Zweifel hervorgehen sollte, dass die gesamte Wohnung vermietet ist). Die Höhe der Miete spielt doch hier keine Rolle.
Wie Alfred schon anklingen ließ, könnte es bis 2009 ein Problem wegen Leerstand geben. Aber dazu solltest du die Kommune benennen.
gesamter Thread:
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
magne,
22.09.2015
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern - Rebell, 22.09.2015
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
Alfred,
22.09.2015
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
Rebell,
23.09.2015
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern - Alfred, 23.09.2015
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
Rebell,
23.09.2015
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
René,
23.09.2015
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
Alfred,
23.09.2015
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
tamsung,
27.01.2016
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
Alfred,
27.01.2016
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
tamsung,
27.01.2016
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
Alfred,
27.01.2016
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern - tamsung, 27.01.2016
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
Alfred,
27.01.2016
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
tamsung,
27.01.2016
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
Alfred,
27.01.2016
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
tamsung,
27.01.2016
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
Rebell,
24.09.2015
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern - Alfred, 24.09.2015
- "Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern -
Alfred,
23.09.2015