"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Rebell @, Mittwoch, 23.09.2015 (vor 3394 Tagen) @ Alfred

Ganz so einfach wie Rebell e darstellt, ist die Frage nach der Zweitwohnungsteuerpflicht nicht zu beantworten. "Basta" hilft da nicht weiter.

Warum eigentlich vereinfacht ausgedrückt? Kommt man denn nur mit kompliziertem weiter?


1. Wichtig wäre es, zuerst den Namen der Gemeinde zu kennen, um die Satzung und die Rechtsprechung des Bundeslandes beurteilen zu können.

Das trifft wirklich zu, wir sind kein einiges Deutschland sondern Vielvölkerstaat, bestehend aus Preußen aus Norddeutschen ja auch noch Berlinern, dann kommen die Rheinländer mit den Kölnern und echten Mainzern danach die Hessen - die Württemberger - auch noch die Badenser = Halb Franzose und Hals-Schweizer,nicht zu übersehen die "geizigen" Schwaben von Württemberg- dann noch allerlei Franken in Ober-Mittel- und Unterfranken,über Oberpfälzer zu den Niederbayern dabei gibts noch die "Rieser Schwaben" auf der bayerischen Seite, Mittelschwaben und zu diesen noch die ganz besondere Menschenkreation die Allgäuer und schließlich noch die königlich bayerischen Oberbayern.
Alle haben dann noch Rechte in der Kommunalen Selbstverwaltung - und neuerdings kommen noch Islamisten - Flüchtlinge aus allen Erdteilen - erst wenn das Faß voll ist kann man den Deckel "zumachen"


2. Der Leerstand der Wohnung könnte - zumindest in Köln - eine Rolle spielen.

Wo und wann steht denn etwas von Leestandswohnung - wenn jemand mit Hauptwohnsitz gemeldet ist - wie kommt dann jemand auf den Begriff Leerstand - oder aber gibt es inzwischen auch eine Leerstandssteuer ?
Das müsste allerdings auch bekannt gemacht werden. Aber was noch nicht ist, das kann ja noch kommen - denn WIR SCHCFFEN ES


3. Wenn ich es richtig verstehen, zahlt die Mutter überhaupt keine Miete. Ergo kann es auch keinen Mietvertrag geben.

Sicherlich kann es einen Mietvetrag geben, damit sind allerlei Formalitäten und Verpflichtungen dokumentiert, es kann doch jeder eine Wohnung mieten bzw. mit einem Mietvertrag dokumentieren, dass er berechtigst sei die Wohnung als Erst- oder Hauptwohnung zu nutzen und dabei die Verpflichtung hat die Nebenkosten sowie die Hausordnung einzuhalten hätte. Es kann auch ein Mietvertrag regeln, aber Mietpreis gleich 0,00 € festhalten!


4. Die Mutter ist bestimmt nicht mit Hauptwohnsitz sondern vermutlich mit alleiniger Wohnung, allenfalls mit Hauptwohnung - registriert.

Seit wann gibt es denn mehrere Hauptwohnsitze?
Oder ist denn schon wieder einer neuer Begriff festgelegt, der könnte dann u.U. in Brüssel ausgearbeitet sein - eventuell auch in Berlin OST


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