"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Alfred @, Mittwoch, 27.01.2016 (vor 3268 Tagen) @ tamsung

Auch die Gemeinde Gelting darf sich nicht über das Grundgesetz stellen. Um Zweitwohnungsteuerpflichtig zu sein, muss man Inhaber einer Zweitwohnung sein. Ihr seid zwar Eigentümer aber nicht Inhaber.
Wenn ihr schon einen Zweitwohnungsteuerbescheid habt: Widerspruch einlegen.


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