"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Alfred @, Mittwoch, 23.09.2015 (vor 3714 Tagen) @ Rebell

... wir sind kein einiges Deutschland sondern Vielvölkerstaat, bestehend aus Preußen aus Norddeutschen ja auch noch Berlinern, dann kommen die Rheinländer mit den Kölnern und echten Mainzern danach die Hessen - die Württemberger - auch noch die Badenser = Halb Franzose und Hals-Schweizer,nicht zu übersehen die "geizigen" Schwaben von Württemberg- dann noch allerlei Franken in Ober-Mittel- und Unterfranken,über Oberpfälzer zu den Niederbayern dabei gibts noch die "Rieser Schwaben" auf der bayerischen Seite, Mittelschwaben und zu diesen noch die ganz besondere Menschenkreation die Allgäuer und schließlich noch die königlich bayerischen Oberbayern.

Ziemlich unvollständig und noch dazu höchst einseitig.

... und neuerdings kommen noch Islamisten - Flüchtlinge aus allen Erdteilen - erst ...

Absichtlich so formuliert?

2. Der Leerstand der Wohnung könnte - zumindest in Köln - eine Rolle spielen.

Wo und wann steht denn etwas von Leestandswohnung ...

Dzu schreibt sie Fragestellerin:

Habe mir 2008 eine Eigentumswohnung in Deutschland gekauft (wohne selbst im Ausland). Die Wohnung stand leer bis Ende 2009.

Das bezeichne ich als Leerstand, und der kann nun mal zweitwohnungsteuerpflichtig sein.

Seit wann gibt es denn mehrere Hauptwohnsitze? Oder ist denn schon wieder einer neuer Begriff festgelegt, ...

Von mehreren war nie die Rede. Und: Der Begriff lautet richtig nun mal Hauptwohnung, und den sollte man auch anwenden.


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