"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

tamsung, Mittwoch, 27.01.2016 (vor 3268 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
in diesem Beitrag sagst du, das die Höhe der Miete u.U. in S-H sehr wohl Einfluss haben kann:
Wir haben den Fall, dass wir unser Haus (in 24395 Gelting) an unseren Sohn vermietet haben und zwar zu 60% der ortsüblichen Miete. Unser Sohn hat dort seine Hauptwohnung.
Wir sollen trotzdem Zweitwohnungssteuer zahlen, da lt. Gemeinde nur Objekte die zur Ortsüblichen Miete vermietet sind, ausgenommen werden.
Ich finde das unglaublich...-hast du da Erkenntnisse?


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