"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern
Wie Alfred schon anklingen ließ, könnte es bis 2009 ein Problem wegen Leerstand geben. Aber dazu solltest du die Kommune benennen.
Eigentlich dürfte es auch für die Zeit bis 2009 keine großen Probleme geben, denn die Möglichkeit rückwirkend eine Zwst. zu fordern liegt nach meinem Kenntnisstand bei 4 Jahren -
Wer rechnen kann, kommt damit doch zu einem Ergebnis 2009 plus 4 ist 2013, also 2014 spätstens hätte eine 'Besteuerung erfolgen können.
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