Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Jst123, Freitag, 25.12.2020 (vor 1586 Tagen) @ René

Frohes Fest
Ich muss noch mal etwas klären.
1. Ausgehend von dem Lagewert 400€ und einigen Faktoren kommt die Gemeinde auf eine Wert von 28.771,20 , wo drauf dann der Steuersatz angewendet wird.
Der von der Gemeinde errechnete Wert soll wohl der Mietwert sein, da der Mietwert wohl die Bemessungsgrundlage für die Aufwandssteuer sein soll. Bei meiner 90 qm großen Wohnung entspricht das dann 26,64 € /qm NettoMiete . Die ortsübliche Miete liegt um € 8,-- , wobei noch Lärm- und Geruchsbelästigung von einer Gaststätte (Hunde erlaubt ) mietmindert sein dürfte. Nach wie vor komme ich von dem Verdacht eines Wuchers nicht von ab. Da wäre doch eine Strafanzeige möglicherweise nützlich.

2. Sie schrieben, dass Gerichte urteilten , dass die Gemeinden den Mietwert der Wohnung durch einen unabhängigen Gutachter feststellen lassen sollen . Können Sie mir hierzu Quellen nennen.

3. Die Rechtschutz hat Deckungszusage für die I. Instanz erteilt , nicht für das außergerichtliche Verfahren. (Einen Widerspruch bekomme ich auch allein hin, werde aber die Begründung hinauszögern )

4. Ich habe vor einigen Tage eine Email an o.g. gesendet , um eine Adresse für ein Rechtsanwalt
zu erhalten . Bisher kam keine Antwort . Ich habe an Hauptwohnsitz ein großes Ra-Büro mit mehreren Zweigstellen in Schleswig- Holstein (Auch Verwaltungsrecht) . Da werde ich mich in kürze durchfragen


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