Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Rebell @, Montag, 28.12.2020 (vor 1583 Tagen) @ Jst123

2. Sie schrieben, dass Gerichte urteilten , dass die Gemeinden den Mietwert der Wohnung durch einen unabhängigen Gutachter feststellen lassen sollen . Können Sie mir hierzu Quellen nennen.

Exakt nur so über einen anerkannten ortskundigen unabhängigen Sachverständigen ist es rechtlich überhaupt möglich einen verbindlichen Mietwert festzulegen siehe dazu auch heutigen Eintrag - Erläuterung warum ein Mietspiegel nicht für Eigengenutzen Besitz angewendet werden kann.

3. Die Rechtschutz hat Deckungszusage für die I. Instanz erteilt , nicht für das außergerichtliche Verfahren. (Einen Widerspruch bekomme ich auch allein hin, werde aber die Begründung hinauszögern )

vieleicht auf auf mehrere offene Verfahren einen Hinweis liefern, wo eben eine Grundsatzentscheidung bezüglich Bemessungsgrundlage zu erwarten ist. siehe NKK 4 N 202783 plus 2 N 20 28 27 und zusätzlich Az 4 B 20 569 - vielleicht gelingt es ruhendes Verfahren zu beantragen bis all diese bzw. ein Verfahren entschieden ist - hier geht es um die grundsätzliche rechtlich Bemessungsgrundlage so wie Du es erkannt hast- ist Missbrauch wiederholt anzutreffen

4. Ich habe vor einigen Tage eine Email an o.g. gesendet , um eine Adresse für ein Rechtsanwalt

In diesem Forum nicht erlaubt eine Adresse zu nennen -ABER weitere Infos www.bürgernetzwerk-bayern.de bringt Dich eventuell weiter


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