ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole

der Graus ist wohl eher das Einhalten jeglicher Formalitäten - insbesondere des Melderechts.

Empfehlung: Vor der Abreise nach Kanada auf jeden Fall die Nebenwohnung in Köln abmelden - dann endet die Steuerpflicht.

Die Passage
„…wurde in dem Fall ab 2005 steuerpflichtig. Als ich im Mai 2007 meinen rückwirkenden Steuerbescheid bekommen habe, habe ich daraufhin den asta Muster-Widerspruch ihnen geschickt. Der wiederum wurde für meine jetzige, im Frühjahr 2006 bezogenes, Studentenwohnheimszimmer abgelehnt, mit Begründung auf dieses nur in Köln geltenen Rechtsspruch vom Februar.“
verstehe ich nicht,
Du müsstest zwei Steuerbescheide bekommen haben
- einen für den Zeitraum 1.1.2005 bis >.>.2006
- einen für das im „Frühjahr“ 2006 bezogene Zimmer vom >.>.2006 bis >
Gegen beide musst Du Widerspruch eingelegt haben. Oder gab es nur einen Steuerbescheid für zwei verschiedene Nebenwohnungen> Was hast Du diesbezüglich in der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer angegeben>

Auch den Satz
„Es steht von vorneherein im neuen Bescheid, dass Widersprüche nicht angenommen werden“
verstehe ich nicht. In welchem „neuen Bescheid“ steht das>

Das Urteil des VG Köln vom 14.02.2007 muss man nicht akzeptieren. Einem On-Dit zufolge soll es als Beispiel in allen juristischen Fakultäten behandelt werden - in der Rubrik „Kammerfehltritte“ -es ist so … - das kann kein Einzelrichter gewesen sein.

Den „Asta-Muster-Widerspruch“ kenne ich nicht, spielt allerdings auch keine Rolle, denn Köln lehnt vermutlich alles ab.

Gruß

Christian


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