ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Nicole @, Köln, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Christian

Guten Abend Christian,


» Für den Steuerbescheid Münchner Str. ist der Widerspruch noch nicht
» beschieden. Der Widerspruch enthält ja wohl hoffentlich auch Deine
» Forderung auf Neuberechnung (die wird aber, so fürchte ich, abgelehnt
» werden wird, wenn Du nicht zugkräftige Bewiese bringen kannst. Denn so wie
» Du schreibst, warst Du im fraglichen Zeitraum dort mit Nebenwohnung
» gemeldet).

ich war gemeldet. habe denen aber gesagt, dass ich in der Adresse, wo ich gewohnt habe, nur bis Ende Juli gewohnt habe, sie haben mir trotzdem bis Februar des darauffolgenden Jahres die Steuer erhoben, obwohl ich eigentlich keine Miete in Köln bezahlt habe. Ich hab halt nur mich nicht abgemeldet und als ich dann wiedergekommen bin nach dem Praxissemester, habe ich meine Adresse umgemeldet.

» Von wann ist dieser „alte“ Steuerbescheid eigentlich>


ich habe alle beide Bescheide im Mai 2007 erhalten und darauf Widerspruch eingelegt.



» Das mit der Haftpflichtversicherung solltest Du mal ernsthaft prüfen, ich
» kenne nur Versicherungen (von 4 Gesellschaften), die darauf abheben, dass
» die mitversicherten Kinder zum Haushalt der Eltern gehören müssen - das
» hat aber nichts mit dem Wohnsitz oder der melderechtlichen Wohnung zu tun.
» So lange Deine Eltern für Deinen Unterhalt aufkommen (müssen) gehörst Du zu
» deren Haushalt - auch in Kanada.

eigentlich kommt der Staat für meinen Unterhalt auf - durch Halbwaisenrente, Kindergeld und Bafög. Meine Eltern tragen also gar nichts bei meinem "Einkommen" bei. Aber das ist denen wohl sicherlich ziemlich egal...
Und ich weiß jetzt nicht, wo wir versichert sind, aber der Steuerberater wie auch die Versicherung selbst scheint das mit dem Hauptwohnsitz so zu sehen. Und bei Artikeln, die ich über das Thema Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz (hatte mich da ja vorher drüber informiert) stand halt auch die Haftpflichtversicherung mit drin. Ist aber jetzt auch schon Jahre her.


»
» Ratenzahlung kannst Du beantragen,. Darauf weist Dich die Stadt im
» Widerspruchsbescheid sogar hin (Seite 4, vorletzter Absatz vor
» „Rechtsbehelfsbelehrung“. Das verbirgt sich u.a. hinter dem
» „Stundungsantrag gem. § 222 Abgabenordnung“. Bedeutet aber ebenfalls die
» Offenlegung Deiner finanziellen/wirtschaftlichen Verhältnisse.

ah, ok. Ab wann gilt das denn> also ab wann sind die Verhältnisse zu gut/schlecht> Immerhin brauch ich ja ein kleines Polster, wegen Bafög Nachzahlung und so. Ich hab nur verstanden, dass die sonst das Geld von meinen Eltern einfordern.


» Noch mal zum Melden: Überschlage es mal grob. Semesterferien,
» vorlesungsfreie Zeiten und ab und zu mal ein verlängertes Wochenende
» müssten durchaus reichen, um plausibel darzulegen, dass Du Dich vorwiegend
» bei Deinen Eltern aufgehalten hat. Außerdem warst Du ja auch nicht immer in
» Köln, wenn ich Dich richtig verstanden habe.

Also fünf Monate war ich in Jahr sicherlich insgesamt bei meinen Eltern, dazu noch das Praxissemesterm dass ich in meiner Heimatstadt gemacht habe. aber wie kann man sowas nachträglich nachweisen> Ich hab mittlerweile auch kein Zimmer mehr. Spielt das da auch rein>

» „Schwarzwohnen“ ist keinesfalls billiger. Wenn Du z.B. in einem
» Stud.Wohnheim wohnst, meldet der Träger die Nutzer an die Stadt - und dann
» kommt zur (unberechtigten) ZWSt noch ein (berechtigtes) Bußgeld wegen
» Verstoß gegen das Melderecht.:-P

ich kenne so einige in Wohnheimen, die schwarzwohnen ;) Da steht nur, man muss sich innerhalb einer Woche anmelden...und das war's. Kann mich nicht dran erinnern, mal von jemanden gehört zu haben, der von der Stadt Köln daraufhin angeschrieben worden zu sein (mich wunderts auch, dass die von der GEZ nie vor der Tür hier stehen xD). Mir wurde auch nichts gesagt, wegen nachträglicher Abmeldung, als ich mich dann umgemeldet hatte nach meinem Praxissemester. Theoretisch hatte ich da nämlich mit einem Bußgeld gerechnet (hab hier im Forum gelesen, das jemand selbst einen Steuerbescheid nach 20 Jahren erhalten hat...wie hoch ist da bitte das Bußgeld für vergessene Abmeldung :-P).

»
» Kosten für eine Klage beim VG> Nun, da musst Du mit einer Gerichtsgebühr
» (so um die 80 EURO) und Portokosten (Einschreiben mit Rückschein) von etwa
» 10 EURO rechnen. Wenn Du Dich da nicht auskennst: Suche Dir jemanden, dem
» Du vertrauen kannst, erteile ihm eine Vollmacht und fliege nach Kanada.:-)


das muss ich dann wohl tun. kenne nur niemanden, der sich auskennt. muss wohl mein Stiefvater dann herhalten. und wie sieht das aus, gibts da Verfahrenskosten, falls die Klage abgewiesen wird>


» Was Einkommen und Steuern angeht: Wenn Du z.B. ein Buch kaufst, zahlst Du
» Steuern, auch wenn Du kein Einkommen hast - das eine hat mit dem anderen
» nichts zu tun. Übrigens auch so ein unsinniger Punkt in dem
» Musterwiderspruch, inkl. Sozialstaatsprinzip.

hach...mist. Wobei ja Konsumsteuern, wozu die MWST gehört, irgendwie nichts damit zu tun hat. Ich finds eh komisch, wo in die drei (>) Steuerarten kann man die MWST eh einpacken>


LG, Nicole


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion