ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole,
hier kommt der 2. Teil.

Wenn Du gegen beide Bescheide Widerspruch eingelegt hast, fehlt ein Widerspruchsbescheid.
- Hatten beide Steuerbescheide evtl. das gleiche Datum und Kassenzeichen>
- Waren beide Nebenwohnungen in der Grüngürtelstr. 120>

In Anbetracht des Musterwiderspruchs ist der Widerspruchsbescheid nicht mal sonderlich zu beanstanden. Vor allem bietet er aber genügend Punkte zum Einhaken, denn Köln beruft sich bezüglich der ZWSt auf das BVerfG und beschreibt gleichzeitig, dass in Wirklichkeit das Nutzen einer Nebenwohnung besteuert wird. Dies wird bisher in zwei Bundesländern NRW und BY) als zulässig betrachtet, in drei anderen (RLP, M-V und S-H) als verfassungswidrig abgelehnt. Von
- meiner persönlichen Überzeugung,
- der Argumentation der verschiedenen Obergerichte und
- den Vorgaben des BVerfG
her, liegen NRW und BY völlig daneben und argumentieren um den heißen Brei herum.

Ändert aber nichts daran, dass nur mit einer Klage beim Verwaltungsgericht die Sache offen gehalten werden kann. Wenn Du dabei Hilfe brauchst, lasse es mich wissen. Aussichtslos ist es nicht - ganz im Gegenteil. Derzeit laufen bei VG Düsseldorf 6 Klagen gegen die Stadt Wuppertal, die eine fast identische Satzung wie Köln hat. Mal sehen, was dabei herauskommt.

Was das Aussetzen der Vollziehung angeht, das kann man natürlich beantragen, bringt nach meiner Meinung aber nicht viel. Es ist ziemlich aufwändig, was die Darlegung der eigenen Finanzsituation angeht und mit hoher Wahrscheinlichkeit lehnt das Gericht dann auch noch ab (schließlich ist der Inhaber einer Zweitwohnung ja per Definition wirtschaftlich leistungsfähig). Aber möglich ist es natürlich.

Noch Fragen>

Gruß

Christian


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