ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole,

lese es einfach anders: das was Du da von der Stadt Köln bekommen hast, ist ein Bescheid auf Deinen Widerspruch. Das ist ein ganz normales Verfahren und ein gängiger Begriff im Verwaltungsrecht.
Was die Bescheide angeht, habe ich nicht ganz so die Übersicht wie Du, versuchen wir es mal anders. Der Steuerbescheid „Grüngürtel“ ist mit Dem Widerspruchsbescheid zu Deinem Widerspruch für die Stadt abgeschlossen. Für den Steuerbescheid Münchner Str. ist der Widerspruch noch nicht beschieden. Der Widerspruch enthält ja wohl hoffentlich auch Deine Forderung auf Neuberechnung (die wird aber, so fürchte ich, abgelehnt werden wird, wenn Du nicht zugkräftige Bewiese bringen kannst. Denn so wie Du schreibst, warst Du im fraglichen Zeitraum dort mit Nebenwohnung gemeldet). Von wann ist dieser „alte“ Steuerbescheid eigentlich>

Streng genommen ist die Kölner Verwaltung an Deiner Situation schuld, denn die Meldebehörde bestimmt, welche Wohnung als Hauptwohnung zu betrachten ist. Über das Verhalten des Kölner Einwohnermeldeamtes kann ich nur sagen: Nur eine gut erzogene Verwaltung ist eine gute Verwaltung. Da wäre in Köln wohl viel Erziehungsarbeit zu leisten. Aber das hilft Dir auch nicht weiter, bzw. ist nachrangig.

Das mit der Haftpflichtversicherung solltest Du mal ernsthaft prüfen, ich kenne nur Versicherungen (von 4 Gesellschaften), die darauf abheben, dass die mitversicherten Kinder zum Haushalt der Eltern gehören müssen - das hat aber nichts mit dem Wohnsitz oder der melderechtlichen Wohnung zu tun. So lange Deine Eltern für Deinen Unterhalt aufkommen (müssen) gehörst Du zu deren Haushalt - auch in Kanada.

Ratenzahlung kannst Du beantragen,. Darauf weist Dich die Stadt im Widerspruchsbescheid sogar hin (Seite 4, vorletzter Absatz vor „Rechtsbehelfsbelehrung“. Das verbirgt sich u.a. hinter dem „Stundungsantrag gem. § 222 Abgabenordnung“. Bedeutet aber ebenfalls die Offenlegung Deiner finanziellen/wirtschaftlichen Verhältnisse.

Noch mal zum Melden: Überschlage es mal grob. Semesterferien, vorlesungsfreie Zeiten und ab und zu mal ein verlängertes Wochenende müssten durchaus reichen, um plausibel darzulegen, dass Du Dich vorwiegend bei Deinen Eltern aufgehalten hat. Außerdem warst Du ja auch nicht immer in Köln, wenn ich Dich richtig verstanden habe.

„Schwarzwohnen“ ist keinesfalls billiger. Wenn Du z.B. in einem Stud.Wohnheim wohnst, meldet der Träger die Nutzer an die Stadt - und dann kommt zur (unberechtigten) ZWSt noch ein (berechtigtes) Bußgeld wegen Verstoß gegen das Melderecht.:-P

Kosten für eine Klage beim VG> Nun, da musst Du mit einer Gerichtsgebühr (so um die 80 EURO) und Portokosten (Einschreiben mit Rückschein) von etwa 10 EURO rechnen. Wenn Du Dich da nicht auskennst: Suche Dir jemanden, dem Du vertrauen kannst, erteile ihm eine Vollmacht und fliege nach Kanada.:-)

Was Einkommen und Steuern angeht: Wenn Du z.B. ein Buch kaufst, zahlst Du Steuern, auch wenn Du kein Einkommen hast - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Übrigens auch so ein unsinniger Punkt in dem Musterwiderspruch, inkl. Sozialstaatsprinzip.

Eine Bitte noch: Streiche das Wort „Wohnsitz“ im Zusammenhang mit dem Melderecht aus Deinem Wortschatz - es ist da schlicht falsch aufgehoben. :-D

Gruß

Christian


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