ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole,
deutsches Steuerrecht und das noch systematisch - das sind vielleicht Fragen und Forderungen. Nun, die Mehrwertsteuer gehört zu den Umsatzsteuern, die wiederum zu den (allgemeinen) Verbrauchsteuern. Aber ich wollte damit nur aufzeigen, dass Steuern und Einkommen nicht unbedingt in einem inneren Zusammenhang stehen, wenn es nicht gerade um die Einkommenserzielung geht. Lassen wir das Thema lieber.
Mit dem Melderecht sind wir nun doch recht nahe bei der melderechtskonformen Nebenwohnung in Köln. Und ein „eigenes“ Zimmer brauchst Du nicht, um melderechtlich eine Wohnung zu haben - nur einen umschlossenen Raum zum Wohnen oder Schlafen. Nachzuweisen brauchst Du gar nichts, nur plausibel darlegen, dass es so war/ist.
Die Frage mit dem Steuerbescheid Münchner Str. lassen wir mal vorerst außen vor. Nur sagen genügt nicht. Da fürchte ich, dass die Kölner sich auf das Melderecht zurückziehen. Ist ja auch bequemer. Auch die Unterhaltsfrage betrachten wir vorerst nicht näher.
Die Frage mit der Haftpflichtversicherung hast Du also aus dem Netz - das muss nicht stimmen, Lässt sich nur aus dem Versicherungsschein erkennen. Aber ist natürlich auch Auslegungssache, die von Fall zu Fall anders gehandhabt wird - wenn die Versicherung nicht zahlen will.

Was Deine wirtschaftlichen Verhältnisse angeht: Die Stadt Köln wird sich nicht an Deine Eltern wenden. Sie verweist auf DEINE Unterhaltsansprüche an Deine Eltern und dass Du eben mehr Geld fordern musst. So einfach ist das.

Was das Vertrauen angeht mag es ja angehen. Aber kennt Dein Stiefvater sich mit der Materie aus> Und was die Verfahrenskosten bei Abweisung der Klage angeht - das kann vermieden werden, wenn man es z.B. überhaupt nicht zu einem Verfahren kommen lässt.
Gruß
Christian

PS: Für das Forum wird es langsam zu persönlich - gehe per E-Mail direkt an mich (Briefumschlag unter meinem Namen). Lässt sich manches offener sagen.:-D


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