ZWS Köln, Widerspruch abgelehnt

Christian @, Donnerstag, 20.09.2007 (vor 6085 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole,
die Ablehnung des Widerspruchs hat nichts mit der Qualität des Asta-Musters zu tun. Das Muster macht es der Stadt nur besonders einfach und ist teilweise idiotisch.
Einen Widerspruch gegen einen Widerspruchsbescheid gibt es nicht - der nächste Schritt ist der zum Verwaltungsgericht.
Bleibt aber unbenommen, dass der andere Widerspruch immer noch nicht entschieden ist - in Anbetracht der Zeit wirklich eine Frechheit ist. Im Kölner Kassen- und Steueramt hat man wohl nicht nur zu viel Arbeit, es scheint auch so, als wäre man dort heillos überfordert.
Die Frage, wo Studierende ihre Haupt- und wo sie ihre Nebenwohnung haben, liegt nicht im Ermessen des Studierenden. Auch das Einwohnermeldeamt kann keine Ausnahmen zulassen. Wenn die elterliche Haftpflichtversicherung nicht greift, weil das mitversicherte Kind nicht in der elterlichen Wohnung mit Haupt- sondern mit Nebenwohnung gemeldet ist, hat das mit dem Melderecht nichts zu tun. Es wäre für allenfalls ein Anlass die Versicherung zu wechseln. Denn:
Wenn Studierende während der Semesterferien, an Wochenenden und in der vorlesungsfreien Zeit bei ihren Eltern leben, so ist dort ihre Hauptwohnung (Entscheidung BVerwG) und üblicherweise begründet ein Student am Studienort keinen Wohnsitz (so das BVerfG). Es bleibt dabei: Auch wenn die Frage des Melderechts nachrangig ist, sollte man nicht zu deutlich dagegen verstoßen. Für ledige Volljährige gibt es bei mehreren genutzten Wohnungen nur ein Kriterium für die Hauptwohnung: Den vorwiegenden Aufenthalt an einem Ort!
Ob ein Rechtsanwalt/gelernter Jurist den Musterwiderspruch verfasst hat, weiß ich nicht - wenn ja, ist er sein Geld nicht wert. Ins offene Messer werden da schon viele gelaufen sein. Lasse Dich trotzdem „vom AStA beraten“, aber glaube nicht alles, was Dir dort erzählt wird. Außerdem solltest Du unbedingt mal Frau Röhrig anrufen, die den Widerspruchsbescheid verfasst hat und die fragen, wann Du verbindlich mit dem 2. Bescheid rechnen kannst. Weise sie auf den Abflugtermin nach Kanada hin und behaupte, dass Du noch nicht weiß, ob und wie Du postalisch zu erreichen sein wirst. Vielleicht macht ihr das Beine bzw. bringt sie in Bewegung.
Für eine Klage beim Verwaltungsgericht brauchst Du übrigens keinen Anwalt. Da kann sich jeder selbst vertreten. Und das läuft erst Mal schriftlich. Ob und wann es zu einer Verhandlung kommt, ist eine ganz andere Frage - das lässt sich auch verzögern bzw. abwälzen. Da gibt es mehrere Möglichkeiten, die man austesten kann. Und in der Zeit der elektronischen Post kann man auch von Kanada aus üppige Schriftsätze nach Deutschland schicken.
Gruß
Christian


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