News: das Urteil des BVerwG (Update)

René ⌂ @, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6063 Tagen)

So eben ist die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes veröffentlicht worden. Sie entschieden unter anderen, daß die Erhebung der Steuer auch bei fehlenden Innehaben am Hauptwohnsitz prinzipiell gegen kein Bundesrecht verstoße. Auch verstoße es nicht gegen das Sozialstaatsprinzip, wenn man nicht pauschal Empfänger von Sozialleistungen (wie Ausbildungsförderung) von der Steuer befreit.

Mehr Details werden sicher dazu im Laufe des Tages und spätestens nach der schriftlichen Urteilsbegründung hier folgen. Dann wird man sicher das Urteil auch genau einordnen können.

Im Moment gibt es erst einmal im Internet lediglich die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht zu lesen:
[link=http://www.bverwg.de/enid/9d.html>search_displayContainer=10681]Bundesrecht steht der Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende nicht entgegen[/link]

(BVerwG 9 C 13.07, 9 C 14.07,9 C 15.07, 9 C 17.07)

Presseschau
* [link=http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp>id=1941640]SZ[/link]


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