Entscheidung Bundesverwaltungsgericht 17.09.2008

Barla @, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6156 Tagen) @ René

Nun ist die Entscheidung beim BVerwg gefallen.
Wenn ich die Urteilsverkündung richtig verstanden habe, dann sind die Urteile enttäuschend, weil weiterhin keine Klarheit besteht, jedes Land kann so weitermachen wie bisher.

Jeder Student, der aus Zeit- oder sonstigen Gründen nicht ausreichend darüber informiert ist, und zufällig in einem Bundesland studiert, in dem die ZwSt von Studenten verlangt wird, die nur ein Zimmer bei ihren Eltern haben, kann nein muss von seinen paar Kröten eine Steuer zahlen, die ja wohl aus Wirtschaftswunder-Denken als Luxussteuer entstanden ist.

Studieren können allerdings deutsche Studenten auch fast nur noch, wenn sie entsprechend zahlungskräftige Eltern haben, dann können diese natürlich auch die läppische Steuer gleich mitbezahlen.


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