News: das Urteil des BVerwG (Update)

René ⌂ @, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6258 Tagen) @ leela

» was genau ist damit gemeint> wenn ich beweise, dass ich voll bafög abhängig war, dann hätte ich ne chance> auch wenn das urteil mehr als enttäuschend ist im moment :-(

Die Gemeinde muß dir die Möglichkeit geben, einen Härtefallantrag zu stellen. In diesem Antrag mußt du erklären, warum du einer bist. Ein Härtefall bist du aber nicht durch den Bezug von Ausbildungsförderung, dann bist du ein Sozialfall.

Was konkret ein Härtefall ist, ist am Ende Einzelfallentscheidung. Da gibt es keine festen Definitionen. Denkbare Fälle wären bspw. wenn dir die Wohnung abbrennt, deine Hausratversicherung nicht zahlt oder nicht existiert und du von deinem Vermögen gerade mal ein Bett und einen Schrank dir leisten kannst. Oder wenn du an einer Krankheit leidest, deren Behandlung die Kassen nicht übernehmen und du für die Operation zurücklegst.


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