News: das Urteil des BVerwG (Update)

leela @, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6156 Tagen) @ Christian

Hallo!

Hab nur mal ganz schnell und kurz eine frage:
Das Sozialstaatsprinzip fordere nicht, BAföG-Empfänger generell von der Steuererhebung auszunehmen. Es genüge, wenn im Einzelfall unzulänglicher Leistungsfähigkeit durch Erlass der Steuerschuld Rechnung getragen werden könne.

was genau ist damit gemeint> wenn ich beweise, dass ich voll bafög abhängig war, dann hätte ich ne chance> auch wenn das urteil mehr als enttäuschend ist im moment :-(

danke schon mal für die antworten!
lg
nadine


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