News: das Urteil des BVerwG (Update)

Bjoern @, Donnerstag, 18.09.2008 (vor 6258 Tagen) @ Yvonne Winkler

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp>docid=266623&docClass=NEWS&site=Beck...

Das BVerwG führte aus, dass das Urteil des VG Düsseldorf gegen Bundesrecht verstoße. Der Begriff der Aufwandsteuer in Art. 105 Abs. 2a GG fordere - entgegen der Ansicht des VG - für die Zweitwohnungssteuer nicht, dass der Steuerpflichtige über eine Erstwohnung mit einer rechtlich abgesicherten Nutzung verfüge. Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf neben der Hauptwohnung sei ein besonderer, typischerweise über das allgemeine Wohnbedürfnis hinausgehender Aufwand. Dieser erfordere gewöhnlich die Verwendung finanzieller Mitteln und bringe in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck. Zu welchem Zweck eine solche Wohnung genutzt werde und wer sie finanziert, erachtete das BVerwG für unerheblich.

wenn dem tatsächlich so ist, dann muss nach der Definition des BVerfG (Gesetzeskraft!) die Erstwohnung nicht innegehabt werden. allerdings haben doch die Richter beim OVG Meck-Pomm sehr detailliert geschildert, weshalb das "neben der Hauptwohnung" so auszulegen sei, dass beide Wohnungen innegehabt werden müssen.
was gilt denn nun>>>

Allerdings seien die Länder und Gemeinden bundesrechtlich nicht gehindert, die Anforderungen an die «Erstwohnung» strenger auszugestalten, etwa indem sie die Steuerpflicht für die Zweitwohnung an eine tatsächliche Verfügungsbefugnis über die Erstwohnung knüpften oder sowohl an die Erst- wie auch die Zweitwohnung gleiche Anforderungen stellten, so das BVerwG.

ok - das ist das, was ich bereits vermutet habe. wenn keine eigenständigen Wohnungsdefinitionen in der Satzung enthalten sind, sondern vielmehr nur auf das Melderecht verwiesen wird ... dann gehts gegen die Studenten :-(

http://www.am-samstag.de/dbr/news_id2930_rostocks_oberbuergermeister_roland_methling_ur...

Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zweitwohnungsteuer hat weitere Rechtssicherheit geschaffen, unterstreicht Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling.
„Ich begrüße es sehr, dass ein so Richtung weisendes Urteil zu einem bundesweit diskutierten Thema aus unserer Hansestadt kommt. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind nun klare Festlegungen getroffen. Wir werden das Urteil jetzt detailliert prüfen und dann unsere Satzung auch unter Bezug auf den Hochschulstandort Rostock entsprechend überarbeiten“, so der OB.

geht also eindeutig in die Richtung, dass Rostock vermutlich die Satzung ändern wird ...

[link]http://www.ostsee-zeitung.de/online-extras_zusatzinfo.phtml>SID=281ea8b455b368dcf080c88a53034695&Param=DB-Beitrag&ID=974331[/link]

mal sehen, ob es tatsächlich so kommt ... oder ob man erstmal nur die aufgebrachten Studenten beruhigen will :-|


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