Entscheidung Bundesverwaltungsgericht 17.09.2008

Bjoern @, Mittwoch, 17.09.2008 (vor 6156 Tagen) @ Barla

ich denke eher, dass die Kommunen ihre Satzungen dahingehend ändern werden, dass an die Erstwohnung keinerlei Anforderungen mehr geknüpft werden (es genügt, dass es melderechtlich eine Hauptwohnung ist) ... und können damit weiter abkassieren :-(


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion