zweitwohnungssteuer als urlauber?

ahnungslos @, Samstag, 25.04.2009 (vor 5692 Tagen)

servus zuerst einmal hier im forum,

mein anliegen ist folgendes: schon seit über 10 jahren verbringe ich sehr viel urlaub in aschau im chiemgau. viel jahre in unterschiedlichen fewos und seit 2 jahren häufig in einer privaten fewo von bekannten.

früher habe ich ständig diese lächerlichen urkunden des fremdenverkehrsvereins bekommen, was ich für ein treuer gast bin.

jetzt bekam ich vom landratsamt rosenheim post. ich hätte meinen nebenwohnsitz nicht gemeldet. busgeldverfahren!

ich bin schon häufig dort, aber habe festen wohnsitz 800 km entfernt! normales arbeitsverhältnis mit 27 tagen urlaub. wie stellen die sich das vor>

will die gemeinde von mir ZWST> muss ich mich dort mit nebenwohnsitz melden>

ich bin nie drei wochen am stück dort, ab und an mal zwei wochen, immer sporadisch. aber insgesamt schon fast meinen gesamten urlaub. einfach, weils nix kostet.:-)
habe keinen mietvertrag und kein eigentum.

danke für die hilfe
der ahnungslose


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