zweitwohnungssteuer als urlauber?

Rebell @, Montag, 27.04.2009 (vor 5889 Tagen) @ ingrid

Hallo Ingrid,
genau da liegt nämlich der Trick in den Satzungen, denn 30 Steuertage sind nämlich wirklich steuerfrei, wenn diese zur Berechnung herangezogen werden das bedeutet nämlich vom Ersten des Monata bis zum letzten des Monats also jweils 30 Tage außer dem Februar, der hat halt dann 4 Wochen. Wenn jemand zum Ende des Monats eine Fewo anmietet ( so die exakte Widergabe der Satzungsbedingungen) z.B. am 26. Februar anmietet und diese zum 15.3.beendet wird, dann müsste laut Satzung der Mieter nämlich 1/12 von der Jahressteuer bezahlen , denn die Besteuerung beginnt mit dem ersten des Folgemonates und endet mit dem letzten des Monats an dem das Innehaben beendet wird! Dies ist einfach ein ziemlich hohler Trick - der allerdings nur von den Fremden aber nicht bei den einheimischen Vermietern Anwendung findet!


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