zweitwohnungssteuer als urlauber?

ahnungslos @, Samstag, 25.04.2009 (vor 5890 Tagen) @ Alfred

hi alfred,
danke für die schnelle antwort.

» Wenn die Rosenheimer wirklich "Zweitwohnsitz" geschrieben haben, sind sie auch noch blöd und/oder schlampig.

nein, die haben schon "nebenwohnung" geschrieben. vielleicht habe ich mich unglücklich ausgedrückt.

aber: da liegt wohl eine anzeige bei der polizei in prien vor - überhaupt keine ahnung was das ist.
und da soll ich zu der ordnungswidrigkeit "der nicht-anmledung" stellung nehmen.

im betreff steht: "Vollzug des Gesetzes ..."

klar fahren da auch ab und an andere leute in die wohnung der bekannten. insgesamt steht die fewo bestimmt 9 monate leer.

wie ist denn die rechtslage> muss ich mich für ein paar sporadische wochen im jahr anmelden>
die können doch nur auf ZWST von mir aus sein. und wenn, muss dann meine bekannte auch ZWST zahlen> also doppelt für eine wohnung>

ich bin sprachlos. ich weis, dass in aschau im chiemgau der tourismus (zu recht) total weg bricht. ob die gemeinde auf die tour ihre einnahmen aufbessert, in dem sie reglemäßige gäste zur steuer nötigt>

danke
der ahnungsloser


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