zweitwohnungssteuer als urlauber?

Rebell @, Samstag, 25.04.2009 (vor 5691 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred,
für das übrige Deutschland möchtest zwar Recht haben, aber die bayerischen Kommunen sind stets gut beraten über die Verbände, eine Gemeinde mit Ferienwohnungen bedient sich hier der ihr vorliegenden Baugenehmigungsunterlagen und entnimmt nämlich hier gem. dieser explizit-genau alles was sie braucht, da werden auf Gargenstellplätze zur Besteuerung herangezogen,wenn diese in einer Tiefgarage sich befinden, denn auch da ist eine Nächtigung möglich, um einen Steuerbescheid auszustellen bedarf keiner besonderen Intelligenz, nicht von ungefähr dauerte es Jahre bis alles erfasst und Bescheide erstellt worden sind, spielte ja keine Rolle, denn man kann doch 5 Jahre zurück nachfordern, da gabe es böse Überraschungen, die heimliche Freude übersehen zu werden ist geschrumpft und die Enttäuschung zur Nachzahlung um so größer. Im Übrigen kenne ich keine Satzung nach unter einem Monat Innehaben es eine Steuerbefreiung ggeben müsste sobald es über einen Monatswechsel geht ist die Steuer fällig, es gibt sogar VG-Entscheidungen, nach denen sogar mehr als 150 % Jahres-Besteuerung möglich sei!
Es grüßt aus dem Allgäu
Rebell


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