zweitwohnungssteuer als urlauber?

Alfred @, Samstag, 25.04.2009 (vor 5890 Tagen) @ ahnungslos

» und da soll ich zu der ordnungswidrigkeit "der nicht-anmeldung" stellung nehmen.
» im Betreff steht: "Vollzug des Gesetzes ..."

Das sollte dort eigentlich genauer stehen. Wenn nicht, würde ich mal nachfragen. Sinngemäß etwa so:
"… wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen können, gegen welchen Artikel des Gesetze über das Meldewesen (Meldegesetz - MeldeG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl S. 990) ich verstoßen haben soll. Gem. Art. 22 Abs. 2 MeldeG unterliege ich für die genannte Wohnung nicht der Meldepflicht nach Art. 13 Abs. 1 und 2 MeldeG."
Dann mal abwarten, was kommt.


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