zweitwohnungssteuer als urlauber?

Rebell @, Samstag, 25.04.2009 (vor 5692 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred, wenn Du Recht hättest, dann müssten ja alle bzw. die meisten Bayerischen Satzungen geändert werden>
Anzeigepflicht....An- oder Abmeldung von Personen nach dem bayerischen Meldegesetz bzw. die An- oder Abmeldung im gemeindlichen Tourismusbüro für die Entrichtung des Kurbeitrages nach § # Kurbeitragssatzung gilt als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift!!
Oder bedarf es einer gesonderten Steuererklärung >> Aus Erfahrung wird der Steuerbescheid auch ohne Steuererklärung des Innhabers übermittelt, wenn innerhalb von 30 Tagen kein Widerspruch erfolgt gilt die Steuer auch ohne vorherige Erklärung> Oder siehst Du es anderst>

Grüße von Rebell


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion