zweitwohnungssteuer als urlauber?

Alfred @, Samstag, 25.04.2009 (vor 5691 Tagen) @ Rebell

Ich habe Recht!
Aber ob die unfehlbare bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit Richtiges für Recht erkennt, ist eine andere Frage. Eher wohl nicht. Außerdem ist Recht haben vor einem VG (nur>) kein Grund, auch Recht zu bekommen.
Die Regelung der Anzeigepflicht ändert nichts an der Wohnungsdefinition, die übrigens auch sonst verfassungswidrig ist (sagt das BVerfG, die unfehlbare bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit ist anderer Meinung).
Wie gesagt, muss man austesten.
Steuererklärung ist Voraussetzung für den Steuerbescheid. Die unter bestimmten Umständen zulässige Schätzung erfolgt – wie fast überall - meist nicht in strikter Legalität.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion