ZWS Köln
Hallöchen!
Mich plagt wie viele in diesem (tollen!!) Forum das lästige Thema "Zweitwohnsitzsteuer".
Vor ein paar Monaten habe ich von der Stadt Köln einen formellen Brief bekommen, in dem Sie sich auf einen Brief aus dem Jahr 2005 bezogen haben, und nun von mir Angaben zu meinen Mietausgaben der Jahre 2005-2009 haben wollten.
Ich bin erstmal aus den Latschen gekippt, da mich der erste Brief nie erreicht hat. (Was das Kassen- und Steueramt allerdings herzlich wenig interessiert..."Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"...). Jeder andere, der Geld von mir haben möchte, schickt nach 4 Wochen eine "Zahlungserinnerung"...Naja...
Ich habe das Ganze dann relativ schnell einem Anwalt übergeben, der daraufhin so einige Briefe an besagte Stelle geschrieben hat, allerdings nie Antwort darauf bekommen hat.
Kurz vor Weihnachten bin ich dann selbst aktiv geworden und habe um rückwirkende Statusänderung gebeten. Die nette Dame vom Meldeamt hat mir dann mitgeteilt, dass Sie mich frühestens zum Feb. 08 mit erstem Wohnsitz in Köln melden könne, da ich damals einen neuen Pass bei meiner Hauptwohnsitzstelle beantragt hätte. (wären ja aber schonmal fast 2 Jahre weniger).
Jetzt stellen sich mir mehrere Fragen.
1. Hat es irgendeine Bedeutung, dass ich bis Mitte 2006 noch in der Ausbilung war>
2. Da mir kein Betrag mitgeteilt wurde, sondern ich nur aufgefordert wurde, die Angaben zu meiner Miete zu machen, ist das Jahr 2005 dadurch evtl verjährt>
3. Ich wohne in einer WG, bin aber als Hauptmieter eingetragen, weil mein Vermieter einen Ansprechpartner haben wollte, die Miete von einem Konto etc. Daher habe ich mit meinen Mitbewohnern Untermietverträge bzw. kann mit Hilfe der Kontoauszüge nachweisen, wie groß mein Mietanteil war. Was wird als Bemessungsgrundlage genommen>>
Da ich noch studieren und nicht wirklich Geld habe, wohl aber einen mehr oder weniger großen Betrag zahlen darf....wie sieht es mit einer Stundung der Steuerschuld aus>
Vielen Dank!!
gesamter Thread: