ZWS Köln
» Die Stadt veranlagt mit ihrer Satzung immer noch Menschen, die nur eine
» (Neben)- Wohnung innehaben, nur aufgrund ihres melderechtlichen Status.
Darf ich mal fragen, wie Du das meinst>
Die Satzung knüpft im Steuertatbestand des § 2 Abs. 1 doch klar an die Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes an. Diese ist aber eine von mehreren Wohnunhen i.S.d Melderechts, die nicht vorwiegend genutzt wird. Was im Melderegister eingetragen ist, ist für den Steuertatbestand nicht relevant.
Hab ich da etwas nicht verstanden> Gibt es gegenteilige Rechtsprechung> :lookaround: Verwaltungsrecht macht mir Angst! 
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