ZWS Köln

Alfred @, Sonntag, 10.01.2010 (vor 6144 Tagen) @ Käthe8

Der ehemalige Präsident des deutschen AnwaltVereins (DAV) hat mal verlauten lassen, „…:dass qualifizierter, unabhängiger Rechtsrat nur von Rechtsanwälten garantiert werden kann.“ Insofern kannst Du Rechtsrat hier nicht erwarten. Dein Bekannter hingegen ist Anwalt, also muss er das können. Es geht ja auch nur am Rande um die Zweitwohnungstuer, die meisten Deiner Probleme sind "einfaches" Verwaltungsrecht.

Da mich das Ganze mehr aus Sicht der Verhaltensforschung unter dem Gesichtspunkt „kommunales Gebaren der deutschen Volksstämme bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer“ interessiert, erlaube ich mich ein paar Randbemerkungen.
Wie zu verfahren ist, wenn eine Verwaltung sich im Jahre 2009 auf ein Schreiben aus dem Jahr 2005 bezieht und Forderungen rückwirkend geltend macht, wahrscheinlich ist mehr als übliche linksrheinische Schlamperei denn als Straftat pder Ordnungswidrigkeit einzustufen.

Von der Idee mit der rückwirkenden Statusänderung der Hauptwohnung halte ich von Haus aus nicht viel, genau genommen gar nichts. Allerdings ist die Antwort mit dem Reisepass von Februar 2008 ungenau bzw. unbedacht. Ich nehme z.B. mal an, dass Du, volljährig und ledig, im Jahre 2009 im Wählerverzeichnis Deiner Heimatgemeinde für die Bundestagswahl eingetragen warst. Soll das dann auch rückwirkend geändert werden> Aber auch das hat mit der ZWSt nichts zu tun.

Ich gehe allerdings davon aus, dass Du
- melderechtlich mit Nebenwohnung in Köln falsch registriert bist,
- noch keinen Bescheid sondern erst die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gekommen hast.

Zu Deinen Fragen:
1. Für eine ZWSt, die praktisch nur von Alleinstehenden erhoben wird, ist es ohne Bedeutung, dass Du bis Mitte 2006 noch in der Ausbildung warst.
2. Die Verjährungsfrage „2005“ sollte Dir Dein Anwalt beantworten.
3. Da Dein Anwalt nach Deinen Angaben bereits regen Schriftverkehr mit der Stadt Köln geführt hat (wie eigentlich, wenn er anscheinend nicht weiß, um was es geht), dessen Inhalt ich nicht kenne, lässt sich natürlich nichts zu dem sagen, wie Du weiter vorgehen könntest.
Auch Informationen zur melderechtlichen Hauptwohnung fehlen mir – hast Du die gemietet, ist sie Dein Eigentum> Davon hängt es aber wesentlich ab, wie man der Stadt gegenüber argumentiert.
4. Warum Du eine u.U. völlig unberechtigte Steuer auf der Grundlage einer verfassungswidrigen Satzung überhaupt bezahlen willst, erschließt sich mir nicht. Die einzige Erklärung wäre, dass Du, aus welchen Gründen auch immer, den Rechtsweg scheust.

War vielleicht auch nicht besonders hilfreich, aber „auf dem Forum“ sollte man auch nicht alles ausbreiten. Das müsste bilateral laufen.


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