ZWS Köln

Yvonne Winkler @, Montag, 11.01.2010 (vor 6143 Tagen) @ Käthe8

Hauptwohnung also nur aus organisatorischen Gründen angemeldet (Post, Wahlbenachrichtigungen etc.). (Hatte ich schon häufiger.) Also keine Erstwohnung, wenn auch melderechtliche Hauptwohnung.
Das kann man doch vortragen, als Begründung, warum man keine Erstwohnung nutzt, auch wenn man eine Hauptwohnung angemeldet hat.

Wenn es finanziell so klamm ist, dass man sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht leisten kann, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Dann werden auch die Gerichtskosten hier 219 € von der Staatskasse getragen, vorausgesetzt, die PKH wird bewilligt.


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