ZWS Köln

Yvonne Winkler @, Sonntag, 10.01.2010 (vor 6144 Tagen) @ Käthe8

Das erklärt natürlich einiges. Mir ist klar, dass meine Antwort Dir nichts gebracht hat, aber wenn da ein RA dran arbeitet, halte ich mich für gewöhnlich zurück.
1.800 Euro ist ein ordentlicher Batzen, da lohnt es sich, sich zu wehren.
Dann werde ich mal versuchen, etwas konstruktiver zu werden.

» Jetzt stellen sich mir mehrere Fragen.
» 1. Hat es irgendeine Bedeutung, dass ich bis Mitte 2006 noch in der
» Ausbilung war>

Nein, das interessiert grundsätzlich mal niemanden.

» 2. Da mir kein Betrag mitgeteilt wurde, sondern ich nur aufgefordert wurde,
» die Angaben zu meiner Miete zu machen, ist das Jahr 2005 dadurch evtl
» verjährt>

Wenn 2009 ermittelt wurde, kann vier Jahre rückwirkend erhoben werden.
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» 3. Ich wohne in einer WG, bin aber als Hauptmieter eingetragen, weil mein
» Vermieter einen Ansprechpartner haben wollte, die Miete von einem Konto
» etc. Daher habe ich mit meinen Mitbewohnern Untermietverträge bzw. kann mit
» Hilfe der Kontoauszüge nachweisen, wie groß mein Mietanteil war. Was wird
» als Bemessungsgrundlage genommen>>

Bemessungsgrundlage ist die Nettokaltmiete.
Ein Blick in die Satzung legt die Eckdaten frei.

http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/zweitwohnungssteuersatzung-2009-...

» Da ich noch studieren und nicht wirklich Geld habe, wohl aber einen mehr
» oder weniger großen Betrag zahlen darf....wie sieht es mit einer Stundung
» der Steuerschuld aus>

Wenn man eine Stundung beantragt, geht man grundsätzlich davon aus, dass die Forderung der Stadt berechtigt ist und man bereit ist zu zahlen, auch wenn man nicht kann. Man kann es jedoch beantragen, auch wenn man gegen die Bescheide vorgeht.Es besteht auch die Möglichkeit einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen.
Meine Erfahrungen sind nicht sehr positiv, dass diese Anträge durchgehen. Aber versuchen kann man es.

Ich persönlich halte die Satzung der Stadt Köln nach wie vor für verfassungswidrig und würde gegen die Bescheide klagen.

Die Stadt veranlagt mit ihrer Satzung immer noch Menschen, die nur eine (Neben)- Wohnung innehaben, nur aufgrund ihres melderechtlichen Status.

Ich hoffe, das hat nun etwas mehr geholfen.


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