ZWS Köln

LionelHutz @, Montag, 11.01.2010 (vor 6143 Tagen) @ Alfred

» Dem Kölner VG genügte
» dabei sogar das Nutzen einer Nebenwohnung, weil es Innehaben und Nutzen
» gleichsetzte. Zumindest bis Mitte des Jahres 2009 war das so. Ob das heute
» noch so ist, weiß ich nicht. Dürfte aber eigentlich nicht mehr sein.

Das kann nur die Zukunft zeigen.

Vermutlich auf Grund der hohen Zahl an Verfahren ist nach der neuen Geschäftsverteilung des VG Köln nicht mehr ausschließlich die 21. Kammer zuständig.

Verfahren aus 2009 werden derzeit teilweise an die 7. und die 27. Kammer abgegeben.


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